Bundesgerichtshof erklärt Patent zur Entsperrung eines Touchscreens für nichtig

von justico.de am 07.09.2015

Interessante Entscheidung im Patentrecht und herbe Niederlage für Apple: Der BGH - Urt. v. 25.08.2015, Az. X ZR 110/13 - hat entschieden, dass Apple sich das Entsperren von iPhones per Touchscreen nicht patentieren lassen kann (sog. "Slide-to-unlock-Patent"). Denn es handele sich dabei um keine neue Erfindung, da schon ältere Smartphones die Wisch-Funktion zum Entsperren des Gerätes aufwiesen. Der einzige Unterschied bestand darin, dass bei dem älteren Smartphone noch keine grafische Darstellung der Wischbewegung vorhanden war. Dies allein reicht aber noch nicht für eine "erfinderische Tätigkeit" aus, so der BGH.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=72097&linked=pm