Doch Urlaubsabgeltung nach Tod des Arbeitnehmers?

von justico.de am 08.12.2015

Das ArbG Berlin - 56 Ca 10968/15 - hat entschieden, dass der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers nach dessen Tod zu einem Abgeltungsanspruch der Erben wird, und entscheidet damit entgegen der bisherigen Rechtsprechung des BAG. Die Erblasserin war bei der Beklagten angestellt und besaß zum Zeitpunkt ihres Todes noch einen Urlaubsanspruch von 33 Tagen. Die Erben der Mitarbeiterin forderten von der Beklagten die Abgeltung dieses Urlaubsanspruchs. Nach § 7 Abs. 4 BUrlG ist ein Urlaub abzugelten, wenn er wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden könne. Diese Voraussetzungen seien mit dem Tod der Mitarbeiterin gegeben, sodass der Anspruch bestehe.

https://www.berlin.de/gerichte/arbeitsgericht/presse/pressemitteilungen/2015/pressemitteilung.429506.php