Urlaubsabgeltung nach dem Referendariat?

von justico.de am 20.09.2016

Was passiert eigentlich mit übrig gebliebenen Urlaubstagen nach dem Referendariat? - Mit dieser Frage muss sich nun der EuGH beschäftigen. In dem Rechtsstreit vor dem OVG - Az. OVG 4 B 38.14 - geht es darum, ob der Absolvent eine Vergütung für nicht genommenen Erholungsurlaub beanspruchen kann. Der Kläger hatte das Referendariat beendet, jedoch noch Urlaubstage übrig. Für diese verlangte er eine finanzielle Abgeltung, die ihm jedoch nicht gewährt wurde. Eine vorherige Klage vor dem VG Berlin blieb erfolglos. Die Richtlinie 2003/88/EG sieht zwar vor, dass eine finanzielle Vergütung für nicht genommenen Jahresurlaub nicht genommen werden darf, außer das Arbeitsverhältnis wird beendet. Jedoch lagen die weiteren Voraussetzungen für einen Abgeltungsanspruch nicht vor: Notwendig sei darüber hinaus, dass ein Urlaubsantrag gestellt wurde und der Arbeitnehmer nicht selbst dafür verantwortlich sein dürfe, den Urlaub nicht genommen zu haben. Da das OVG jedoch Zweifel an der Auslegung durch das Verwaltungsgericht hat, hat es nun den EuGH angerufen, um die Frage nach der Abgeltung klären zu lassen.


https://www.berlin.de/…/pr…/2016/pressemitteilung.518043.php