Charlottenburger Weihnachtsmarkt: Schutz vor Terroranschlägen ist nicht Aufgabe des Veranstalters

von justico.de am 30.11.2017

Immer mehr Weihnachtsmärkte öffnen in diesen Tagen ihre Pforten. Auf vielen dieser Märkte entdeckt man Betonbarrieren, die einen Terroranschlag wie den am Berliner Breitscheidplatz im vergangenen Jahr verhindern sollen. Das Verwaltungsgericht Berlin - VG 24 L 1249.17 - hat nun entschieden, dass der Schutz von Weihnachtsmärkten vor Terrorismus Aufgabe des Staates sei und deshalb Veranstalter auch nicht für die Kosten von Betonbarrieren aufkommen müssen. Die Veranstalter können nach allgemeinen polizeirechtlichen Grundsätzen nicht für die Maßnahmen herangezogen werden, da sie nicht in zurechenbarer Weise die Gefahr von Terroranschlägen verursachen, sondern Dritte.

https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2017/pressemitteilung.652825.php