BGH-Urteil zu Unfallschäden: Radfahrer haben auch ohne Helm vollen Anspruch auf Schadensersatz

BGH: Kein Mitverschulden bei Nichtragen eines Fahrradhelms!

von justico.de am 17.06.2014

Obwohl nach dem Gesetz keine Helmpflicht für Fahrradfahrer besteht, hat das OLG Schleswig bei Nichtragen eines Helms eine Mitschuld von 20% i.R.d. § 254 BGB angenommen. In der Revision hat der BGH nun diese Entscheidung gekippt und damit wohl die Frage der Helmpflicht wieder dem Gesetzgeber zugewiesen (Az. VI ZR 281/13).

Mit Blick auf die Gewaltenteilung ein zu begrüßendes Urteil.

http://www.spiegel.de/reise/deutschland/bgh-urteil-radfahrer-haben-auch-ohne-helm-anspruch-auf-schadensersatz-a-975619.html