Es dauert zwar noch ein wenig, bis die Neuregelungen im BGB-Kaufrecht und im BGB-Bauvertragsrecht am 01.01.2018 in Kraft treten, trotzdem sind die endgültigen Normen nun im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden, sodass wir Sie schon jetzt auf die wichtigsten Änderungen hinweisen möchten: Die §§ 440, 479, 640 BGB, die Regelungen über den Gefahrübergang, werden komplett neu formuliert und der bisherige § 474 BGB wird durch die beiden Vorschriften §§ 474, 475 BGB ersetzt, womit das Verbrauchsgüterkaufrecht ebenfalls betroffen ist. Dazu kommen sehr viele völlig neue Vorschriften, wie die §§ 650a - 650v BGB, die Vorschriften über das Bauvertragsrecht, sowie §§ 445a, 445b BGB, Normen, welche den Regress zwischen zwei Unternehmern regeln. Hier findet sich u.a. eine Legaldefinition des Bauvertrages (§ 650a BGB), das Anordnungsrecht des Bauherrn gegenüber dem ausführenden Unternehmer (§ 650b BGB) sowie das neu aufgenommene Architekten- und Ingenieursrecht (§ 650p BGB).