Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen in Hessen bestätigt

von justico.de am 08.06.2017

Wir hatten schon mehrmals über das Tragen von Kopftüchern in öffentlichen Ämtern berichtet. Nun hat sich der Verwaltungsgerichtshof Kassel - Az.: 1 B 1056/17 - mit dem Wunsch einer Referendarin islamischen Glaubens beschäftigt, auch in Ausübung öffentlicher Ämter ein Kopftuch tragen zu dürfen. Der Verwaltungsgerichtshof hat nun entschieden, dass Rechtsreferendarinnen auf der Richterbank kein Kopftuch tragen dürfen. Umfasst sind jegliche hoheitliche Tätigkeiten, also die Leitung von Sitzungen oder Durchführung von Beweisaufnahmen und die Durchführung von Sitzungsvertretungen für die Staatsanwaltschaft. Die Ausübung des Vorbereitungsdienstes mit der Übernahme staatlicher Funktionen und der Repräsentation nach außen mit religiös konnotierter Bekleidung verstoße gegen das Neutralitätsgebot in der Justiz. So könnten sich insbesondere Verfahrensbeteiligte durch eine Referendarin, die die staatliche Autorität repräsentiere und zugleich ein solches Kopftuch trage, beeinträchtigt fühlen oder aber Zweifel an der Neutralität dieser Person und damit eventuell auch an der Justiz haben.

https://vgh-kassel-justiz.hessen.de/irj/VGH_Kassel_Internet?rid=HMdJ_15/VGH_Kassel_Internet/sub/52a/52a70cd4-e456-3c51-d064-8712ae8bad54,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%2526overview=true.htm