Schulrecht
Das Schulrecht umfasst die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die die Schule betreffen. Es umfasst somit das Schulgesetz der jeweiligen Landesregierung und die Verordnung der Verwaltung. Diese zwei Hauptaspekte bilden die grundlegenden Rahmenbedingungen für alle Schulen. Das heißt, es regelt insbesondere die Rechten und Pflichten von Schülern, Lehrern, Eltern und Schulträgern. Das Schulrecht ist von Land zu Land unterschiedlich. Ein normal geregeltes Schulrecht besteht aus:
- Verfassungsbestimmungen
- Gesetzen
- Verordnungen
- Erlassen und Richtlinien
Geschichte des Schulrechts
Die Verrechtlichung der Schulen, insbesondere in Deutschland, wurde relativ spät realisiert. Vor dem Krieg bestand das Schulrecht weitestgehend nur aus dem Gewohnheitsrecht. Bis dann nach der Kriegszeit das Gewohnheitsrecht durch eine Sammlung von ministerieller Erlasse ergänzt oder ausgetauscht wurde. Erst gegen Ende des 20. Jahrhunderts wurde ein Gerüst aus Gesetzen und Veranlassungen errichtet.
Schulrecht in Deutschland
Aufgrund der Gesetzgebungskompetenz der einzelnen Länder, ist das heutige Schulrecht in Deutschland Länderangelegenheit oder auch Kulturhoheit genannt. Grundlegend unterscheidet sich das Recht trotz Länderangelegenheiten nur geringfügig. Die meisten Unterschiede gibt es beispielsweise in:
- Gesamtschule
- Dauer der Schulzeit
- Förderschule und Integration
Zur Einheitlichkeit tragen andererseits die gegenseitige Anerkennung der Schulabschlüsse, Absprachen innerhalb der Kultusministerkonferenz und gemeinsame Traditionen bei. Deutsche Schüler haben viele Pflichten, aber auch geregelte Rechte. So werden viele Entscheidungen von Schulen oder Lehrkräften getroffen, weil sie angeblich pädagogisch sinnvoll sind. Dabei werden oft die strikten Grenzen des Schulrechts übersehen. Die wichtigsten Fälle aus dem Schulrecht sind zum Beispiel:
- Nichtversetzung
- Privatschulrecht
- Prüfungen
- Disziplinarrecht
- Zurückstellung vom Schulbesuch
- Anspruch auf einen Schulplatz
- Bildungsempfehlung
- Ordnungsmaßnahmen
Unterschied Schulrecht und Privatschulrecht
Im Gegensatz zum normalen Schulrecht regelt das Privatschulrecht alle Schulen die nicht von öffentlichen Trägern betrieben oder geleitet werden. Dabei handelt es sich um Schulen, die nicht vom Land, von Kommunen oder von anderen öffentlichen Trägern getragen werden.