Wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Dienstag in Straßburg entschied (Az.: 29086/12), dürfen Schulen junge muslimische Mädchen zum gemischten Schwimmunterricht verpflichten. Zwar werde durch die Teilnahmepflicht die Religionsfreiheit eingeschränkt. Jedoch rechtfertige das staatliche Interesse an einer sozialen Integration durch den gemeinsamen Unterricht, die religiös begründete Bitte der muslimischen Eltern um Befreiung abzulehnen. Die betroffene Schule hatte den Mädchen zuvor weitgehende Zugeständnisse gemacht: So durften diese einen Ganzkörperschwimmanzug ("Burkini") tragen und konnten sich getrennt von den Jungen umziehen. Die Schulordnung sah eine Befreiung vom Schwimmunterricht erst ab der Pubertät oder wegen gesundheitlicher Gründe vor - die Eltern verlangten die Befreiung aus religiösen Gründen auch schon vor der Pubertät.
http://www.tagesschau.de/ausland/egmr-schwimmunterricht-muslime-101.html