Prüfungsrecht
Der rechtliche Rahmen für die Durchführung und Abnahme staatlicher Prüfungen, sowohl ausbildungs- als auch berufsspezifischer Prüfungsleistungen, wird durch die Vorschriften des Prüfungsrechts definiert.
Der rechtliche Rahmen für die Durchführung und Abnahme staatlicher Prüfungen, sowohl ausbildungs- als auch berufsspezifischer Prüfungsleistungen, wird durch die Vorschriften des Prüfungsrechts definiert.