Täuschungsbedingter Rauswurf aus Studium auch noch nach Jahren möglich

von justico.de am 24.12.2015

Entscheidung zum Vertrauensschutz im Verwaltungsrecht: Wer bei seiner Einschreibung täuscht, kann sich nicht auf Vertrauensschutz berufen, auch wenn schon mehrere Semester erfolgreich absolviert wurden, wie das Verwaltungsgericht Aachen - Az. 6 K 1095/15 - entschied. Der betroffene Student hatte bei seiner Immatrikulation an der RWTH Aachen die Frage, ob er eine Prüfung an einer deutschen Universität endgültig nicht bestanden habe, mit "nein" beantwortet. Zuvor hatte er jedoch Medizin in Heidelberg studiert, eine Klausur endgültig nicht bestanden und war daraufhin dort exmatrikuliert worden. Nun folgte aufgrund dieser falschen Angabe die erneute Exmatrikulation. Zur Begründung führt das Gericht an, dass er sich aufgrund der Falschangaben nicht auf Vertrauensschutz berufen könne und sein Studienabschluss nicht unmittelbar bevorstehe.

 

http://www.vg-aachen.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/archiv/2015/32_151214/index.php