Arzthaftungsrecht
Die Arzthaftung beschreibt in erster Linie die ärztliche Sorgfaltspflicht, die ein Arzt gegenüber seinem Patienten hat. Die Sorgfaltspflicht basiert auf einen rechtlichen (Behandlungs-)Vertrag, der automatisch zwischen dem behandelnden Arzt und dem Patienten besteht. In diesem verpflichtet sich der Arzt nach seinem besten Wissen, fachgerecht und nach dem aktuellen Stand der Medizin die Behandlung vorzunehmen. Eine Garantie auf Erfolg ist hier nicht mit eingeschlossen.
Arten von ärztlichen Verstößen und deren Folgen
Je nachdem wie ein Arzt seine Sorgfaltspflicht verletzt hat, lassen sich verschiedene ärztliche Fehler voneinander unterscheiden:
- Dokumentationsfehler
- Aufklärungsfehler
- Behandlungsfehler
- Sonstigen Pflichtverletzungen
Kann vor Gericht ein Arztfehler, beispielsweise mithilfe eines Gutachtens, festgestellt werden, ist der Arzt schadensersatzpflichtig und muss Schmerzensgeld an den Geschädigten zahlen.
Behandlungs-, Aufklärungs- und Dokumentationsfehler
Ärzte sind dazu verpflichtet Befunde, ärztliche Maßnahmen, etc. zu dokumentieren. Wird dies nicht sachgerecht vorgenommen, wird von einem Dokumentationsfehler gesprochen. Die ärztliche Dokumentation wird im Falle eines Prozesses oft als Beweismittel für oder gegen das fachgerechte Handeln eines Arztes angeführt. Fehlt diese, kann es zu einer Beweislastumkehr kommen: in diesem Fall muss der Arzt beweisen, dass er keinen Fehler begangen hat.
Beim Aufklärungsfehler wurde der Patient seitens des Arztes nicht ausreichend über eine Behandlung, sowie deren potentielle Risiken, Komplikationen, Erfolgsaussichten und Nebenwirkungen aufgeklärt. Abgesehen von Notfällen muss diese Aufklärung mindestens einen Tag vor dem geplanten Eingriff erfolgen.
Beim Behandlungsfehler hat ein Arzt nicht nach dem medizinischen Standard und entgegen den Fachkenntnissen gehandelt, wodurch ein Patient Schaden genommen hat. Wird dieser ärztliche Behandlungsfehler in einem Gutachten von medizinischen Sachverständigen bestätigt, kann der Arzt verurteilt werden.
Verfahren und juristisches Vorgehen
Bevor ein Fall vor das Zivilgericht geht, wird meist zunächst versucht eine Schlichtung zwischen dem Anwalt des Patienten und der Haftpflichtversicherung des Arztes zu erreichen. Gelingt dies nicht, kann noch ein Schlichtungsverfahren bei der zuständigen Landesärztekammer erfolgen, die eine nicht verbindliche Empfehlung ausspricht.