Kein Rechtsschutz gegen Transplantationsklassifizierung

von justico.de am 17.08.2016

Man stelle sich folgenden Fall vor: Eine Frau braucht eine neue Niere. Weil ihr Mann sich aber mit dem Arzt streitet, stuft der sie als "nicht transplantabel" ein, denn eine vertrauensvolle Behandlung sei nicht mehr möglich. Was kann die Patientin gegen diese Entscheidung des Arztes tun? Nichts, so zumindest das Bundesverfassungsgericht in einer aktuellen Entscheidung (Az. 1 BvR 1705/15), denn mittlerweile habe die Frau eine neue Niere erhalten und damit sei das Rechtsschutzbedürfnis entfallen. Die unterinstanzlichen Gerichte haben die Klage auf Feststellung, dass die Meldung als "nicht transplantabel" rechtswidrig gewesen sei, zu Recht als unzulässig abgewiesen. Nach den Gerichten lag keines der anerkannten Fortsetzungsfeststellungsinteressen, die darüber hinaus nur Ausnahmefälle darstellen, im konkreten Fall vor. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts stellten weiter fest, dass die Frau gegen die Einstufung als nicht transplantabel im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes hätte vorgehen können und dadurch wirksamen Rechtsschutz hätte erlangen können.

 

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016/07/rk20160706_1bvr170515.html