Verwaltungsgericht Frankfurt erlaubt Rechtsreferendariat mit Kopftuch

von justico.de am 21.04.2017

Eine muslimische Rechtsreferendarin darf während ihres Rechtsreferendariats ein Kopftuch tragen, wie das VG Frankfurt - Az. 9 L 1298/17.F - entschied. Schon vor Aufnahme des Referendardienstes wurde sie vom zuständigen Oberlandesgericht Frankfurt mit einem "Hinweisblatt" über die Konsequenzen aufgeklärt, die das Tragen eines Kopftuchs mit sich bringe. Danach könne sie u.a. keine Sitzungsleitung oder Beweisaufnahmen durchführen und keine Sitzungsvertretungen für die Staatsanwaltschaft übernehmen. Daraufhin wandte sich die Referendarin mit ihrem Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen das Hinweisblatt - mit Erfolg! Zwingende Voraussetzung sei zunächst ein entsprechendes Gesetz - und nicht nur ein "Hinweisblatt" -, um das Spannungsverhältnis zwischen der Beeinträchtigung der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit sowie der Berufswahlfreiheit der muslimischen Referendarin und der staatlichen Neutralität sowie negativen Glaubens- und Bekenntnisfreiheit anderer Verfahrensbeteiligter aufzulösen.

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