Kopftuch hat auf Richterbank endgültig nichts verloren

von justico.de am 06.07.2017

Man könnte meinen, wir wiederholen uns mit den Meldungen bzgl. des Kopftuchverbotes, nun hat sich aber das Bundesverfassungsgericht aufgrund eines Eilantrages - Az.: 2 BvR 1333/17 - mit dem Thema befasst: Die uneinsichtige Rechtsreferendarin ist nun mit ihrem Eilantrag gegen das hessische Kopftuchverbot auf der Richterbank auch dort gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht hat den Eingriff in die Glaubensfreiheit dem staatlichen Neutralitätsgebot gegenübergestellt und daraufhin nach Vornahme einer Folgenabwägung entschieden. Das erforderliche Überwiegen der Gründe, die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprächen, könne hier nicht festgestellt werden. Insbesondere weist das Bundesverfassungsgericht aber darauf hin, dass das Kopftuchverbot in die Grundrechte der Referendarin in zeitlicher sowie örtlicher Hinsicht lediglich begrenzt eingreife, indem sie ausschließlich von der Repräsentation der Justiz oder des Staates ausgeschlossen werde.

 

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/06/rk20170627_2bvr133317.html