Kopftuchverbot für Jura-Referendarinnen unzulässig

von justico.de am 01.07.2016

Das Augsburger Verwaltungsgericht - Au 2 K 15.457 - hat das in Bayern seit Jahren praktizierte Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen für unzulässig erklärt. Eine Referendarin durfte das Referendariat, den staatlichen Vorbereitungsdienst, nur unter der Auflage beginnen, dass sie bei Auftritten mit Außenwirkung kein Kopftuch tragen würde. Dagegen wehrte sich die Referendarin und bekam nun Recht, denn für einen solchen Eingriff in die Religions- und Ausbildungsfreiheit gebe es keine gesetzliche Grundlage. Bisher gründete die Auflage auf einer Verordnung des bayerischen Justizministeriums.

http://www.focus.de/politik/deutschland/gericht-urteilt-kopftuchverbot-fuer-jurareferendarinnen-unzulaessig_id_5684045.html