Umstrittene Äußerungen rechtfertigen noch kein Hausverbot

von justico.de am 19.02.2016

Das der AfD-Chefin erteilte Hausverbot für das Augsburger Rathaus ist unzulässig. Der Augsburger Oberbürgermeister hatte Frauke Petry ein Hausverbot für das Augsburger Rathaus erteilt, in dem ein Neujahrsempfang stattfinden sollte. Am Mittwoch ordnete das Verwaltungsgericht Augsburg im vorläufigen Rechtsschutz - Az.: Au 7 S. 16.189 - die aufschiebende Wirkung der Klage von Frau Petry an. Das Hausverbot ist somit nicht mehr sofort vollziehbar. Die umstrittenen Aussagen von Frau Petry im Hinblick auf den Schusswaffengebrauch an der deutschen Grenze gegenüber Flüchtlingen rechtfertigten das Hausverbot nicht, wie die Richter nach summarischer Prüfung feststellten. Insbesondere seien Verstöße gegen Verfassungsrecht nicht hinreichend substantiiert dargelegt worden.

http://www.vgh.bayern.de/media/vgaugsburg/presse/pm_2016-02-10_afd-hausverbot.pdf