Schokoladen-Weihnachtsmann stellt Sicherheitsrisiko im Gefängnis dar

von justico.de am 09.11.2015

Die Weihnachtszeit rückt mit großen Schritten heran, und da ist es nicht unüblich, dass Eltern oder Angehörige ihren inhaftierten Familienmitgliedern zu Weihnachten eine Freude machen wollen. So planten es zumindest die Eltern eines inhaftierten Sohnes und wollten ihm einen Schokoladen-Weihnachtsmann zukommen lassen. Dies wurde von dem Gefängnispersonal aus Sicherheitsgründen untersagt. Begründet wurde dies damit, dass der Weihnachtsmann „ein Hohlkörper und deshalb dazu geeignet sei, verbotene Gegenstände wie etwa Sim-Karten oder Drogen in die Anstalt einzubringen“. Eine Untersuchung durch einen Rauschgiftspürhund und ein Röntgengerät brachte den Beamten nicht die ausreichende Gewissheit, dass keine Drogen eingeschmuggelt werden sollen. Auch die Strafvollstreckungskammer des LG Göttingen bestätigte die Entscheidung der Vollzugsbeamten. Der Inhaftierte durfte aber vor den Augen des Gerichts den Weihnachtsmann zerschlagen, wodurch für alle offensichtlich wurde, dass keine Drogen oder sonstigen Gegenstände im Weihnachtsmann vorhanden waren.

 

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