Majestätsbeleidung durch Schmähgedicht?

von justico.de am 19.04.2016

Die Meldungen um Jan Böhmermann dominieren zurzeit die Presselandschaft. Aktuell hat die Regierung entschieden, dass sie eine Strafverfolgung gegen Jan Böhmermann wegen des Verdachts auf Beleidigung eines Organs ausländischer Staaten nach § 103 StGB zulassen wird (§ 104a StGB), denn in einem Rechtsstaat sei es Aufgabe von Staatsanwälten und Gerichten, die kollidierenden Rechtsgüter gegeneinander abzuwägen, und eben gerade nicht Aufgabe der Regierung. Zu untersuchen bleibt auch, ob der aus dem Jahre 1873 stammende § 103 StGB noch zeitgemäß und für das Strafgesetzbuch noch notwendig ist. Da lohnt es sich doch, sich einen Klassiker zu diesem Problemkreis ins Gedächtnis zu rufen - den sog. anachronistischen Zug (BVerfGE 67, 213)!

http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv067213.html