99 Jahre nach der letzte Monarchie dankt nun auch die Majestätsbeleidigung ab

von justico.de am 01.02.2017

Durch die Böhmermann-Affäre erfuhr der Majestätsbeleidigungs-Paragraf (§ 103 StGB) größere Bekanntheit. Diese Vorschrift stellt die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten unter Strafe. Das Bundeskabinett hat sich nun auf die Aufhebung des umstrittenen Paragraphen verständigt - dieser soll ersatzlos gestrichen werden. Durch den Wegfall des § 103 StGB wird die Beleidigung von Staatsoberhäuptern jedoch nicht straffrei. Eine Verfolgung im Zuge der Beleidigung nach § 185 StGB bleibt weiterhin möglich. Die Streichung des Paragraphen wird damit begründet, dass die Regelung veraltet und überflüssig sei und der Gedanke einer Majestätsbeleidigung aus einer längst vergangenen Epoche stamme.

https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/01/2017-01-25-abschaffung-paragraf-103-stgb.html