Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Böhmermann

von justico.de am 27.05.2016

Jan Böhmermann darf Teile seines Gedichtes über den türkischen Präsidenten Erdogan nicht wiederholen. - So zumindest eine Entscheidung des LG Hamburg, welches dem Antrag auf Erlass einer entsprechenden einstweiligen Verfügung - 324 O 255/16 - stattgab. Vorzunehmen war vom Gericht eine Abwägung zwischen der Kunst- und Meinungsfreiheit und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Im Ergebnis handele es sich bei einigen Ausschnitten des Gedichtes noch um Satire, in weiten Teilen seien die Grenzen der Kunstfreiheit aber überschritten worden. Diese Abschnitte seien schmähend und ehrverletzend. Noch ist die Entscheidung nicht rechtskräftig und Jan Böhmermann kann Widerspruch einlegen.

http://justiz.hamburg.de/oberlandesgericht/6103290/pressemeldung-2016-05-17-olg-01/