Kein Stimmrechtsentzug bei Blockade

von justico.de am 14.07.2017

Vereint ein Eigentümer die Mehrheit aller Stimmen innerhalb einer WEG, kann ihm auch dann nicht das Stimmrecht entzogen werden, wenn er sinnvolle Beschlüsse verhindert oder „unsinnige“ Beschlüsse fasst, so der Bundesgerichtshof (V ZR 290/16). Ein Stimmrechtentzug setzt eine rechtmissbräuchliche Verhaltensweise voraus, an die hohe Anforderungen zu stellen seien. Bloßer Widerstand gegen seine sinnvolle Verwaltung genüge hierfür nicht. Den unterliegenden übrigen Wohnungseigentümern blieben zudem der Klageweg mit dem entsprechenden Minderheitenschutz sowie etwaige Schadensersatzansprüche eröffnet.

 

http://www.kostenlose-urteile.de/BGH_V-ZR-29016_BGH-Blockade-von-Beschlussfassungen-oder-Fassung-von-gegen-ordnungsgemaesse-Verwaltung-widersprechenden-Beschluessen-rechtfertigt-keinen-Stimmrechtsentzug.news25264.htm