Einsichtsrecht für Wohnungseigentümer

von justico.de am 12.01.2017

Ein Wohnungseigentümer hat vor einer Eigentümerversammlung gegenüber der Verwaltung einen Anspruch auf Einsicht in deren Unterlagen, entschied das Landgericht Frankfurt am Main (2-13 S 48/16). Dieses Recht kann nur dann beschränkt werden, wenn es schikanös ausgeübt wird oder sich insgesamt als Rechtsmissbrauch darstellt. Verweigert die Verwaltung grundlos das Einsichtsrecht, kann dies für die nachfolgende Beschlussfassung im Zuge der Eigentümerversammlung de Anfechtbarkeit des hiervon betroffenen Beschlusses rechtfertigen. Im entschiedenen Fall betraf dies die Jahresabrechnungen.

 

http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Frankfurt-am-Main_2-13-S-4816_Wohnungseigentuemer-hat-vor-Eigentuemerversammlung-Anspruch-auf-Einsicht-in-Unterlagen-der-Verwaltung.news25183.htm