Fehlen einer zugesagten Herstellergarantie

von justico.de am 17.06.2016

"24 Monate Herstellergarantie" - solche oder ähnliche Anpreisungen finden sich häufig bei Angeboten von Gebrauchtwagenhändlern. Sollte diese Garantie jedoch tatsächlich schon gar nicht mehr bestehen, so stellt dies nach einem aktuellen Urteil des BGH - Az. VIII ZR 134/15 - einen Sachmangel i.S.d. § 434 BGB dar. Damit stehen dem Käufer die Mängelgewährleistungsrechte nach § 437 BGB zu. Dies beruhe insbesondere darauf, dass der Beschaffenheitsbegriff weit zu verstehen sei und dieser alle Beziehungen der Sache zur Umwelt, die nach der Verkehrsauffassung Einfluss auf die Wertschätzung der Sache haben, umfasst. Nach dem BGH komme der Herstellergarantie gerade beim Autokauf ein erhebliches wirtschaftliches Gewicht zu.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0076%2F16