Ehescheidung nicht gegen den Willen des anderen möglich

von justico.de am 12.01.2017

Der Pole Artur Babiarz ist für eine Scheidung seiner Ehe weit gegangen: nämlich bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Az.: 1955/10). Gebracht hat es ihm jedoch nichts: Er bleibt mit seiner ungeliebten Ehefrau verheiratet! Zwar kann nach dem polnischen Eherecht im Fall einer "vollständigen und dauerhaften Zerrüttung des ehelichen Zusammenlebens" jeder Partner die Scheidung einreichen. Jedoch ist die Scheidung "unzulässig, wenn sie von dem Ehegatten gefordert wird, der an der Zerrüttung des ehelichen Zusammenlebens allein schuld ist". So lag es in dem zu entscheidenden Fall: Die Frau des Klägers stimmte einer Auflösung der Ehe nämlich nicht zu und erklärte stattdessen, ihn trotz seiner Untreue noch immer zu lieben und sich mit ihm versöhnen zu wollen. Anders die Rechtslage in Deutschland: Sollte sich ein Ehepartner der Scheidung verweigern, so wird die Ehe spätestens nach drei Jahren aufgelöst - unabhängig von einem möglichen Verschulden eines der Ehepartner.

http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/menschen/egmr-spricht-pole-das-recht-auf-scheidung-ab-14613023.html