Liegestütze auf dem Altar

von justico.de am 21.07.2017

Wenn man auf den Altar einer katholischen Kirche klettert, darauf 28 Liegestütze macht und einen Videofilm der Aktion öffentlich zeigt - ist das Kunst oder "beschimpfender Unfug"? - Das Amtsgericht Saarbrücken entschied, dass es sich um beschimpfenden Unfug handelte. Im Gegensatz zum aktuell entscheidenden Landgericht Saarbrücken, welches die Aktion als Ausübung einer künstlerischen Tätigkeit ansah. Bei der Aktion möge es sich zwar um Unfug gehandelt haben, aber es fehle in jedem Falle der beschimpfende Charakter, so der Richter in seiner Begründung. Zu einer Verurteilung kam es trotzdem, denn der Angeklagte habe sich des Hausfriedensbruchs schuldig gemacht, als er über eine Kordel in den Altarraum der katholischen Basilika St. Johann stieg.

 

http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/menschen/nach-liegestuetze-auf-dem-altar-freispruch-fuer-videokuenstler-15099972.html