BVerfG verhandelte über Parteiverbot NPD vor dem Aus

von justico.de am 08.03.2016

An drei Tagen fand vor dem Bundesverfassungsgericht die mündliche Verhandlung im Verbotsverfahren gegen die NPD statt. Nachdem im Dezember 2015 die Termine für die mündliche Verhandlung bekanntgegeben wurden, war damit auch schon ausgesagt worden, dass der Parteiverbotsantrag sowohl zulässig als auch hinreichend begründet ist. Die Verhandlung vollzog sich in drei Teilen. Zunächst wurde über Verfahrenshindernisse diskutiert, danach der verfassungsrechtliche Maßstab für ein generelles Parteiverbot dargelegt und schlussendlich wurde die Sachlage bzgl. der NPD unter diesen Maßstab subsumiert. Im Vorfeld hatte sich die NPD noch nicht zu Wort gemeldet, in der mündlichen Verhandlung hatte sie die Gelegenheit, Stellung zu beziehen. Die Verbotsforderung des Bundesrates stützt sich vor allem darauf, dass die NPD das Ziel einer homogenen "Volksgemeinschaft" verfolge. Eingebürgerte Deutsche sehe sie als Staatsbürger zweiter Klasse, die kein sicheres Bleiberecht in Deutschland haben. Eine abschließende Entscheidung über den Antrag wird vermutlich im Sommer gefällt.

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