Parteiverbotsverfahren gegen NPD läuft an

von justico.de am 10.12.2015

Wie das Bundesverfassungsgericht am 08.12.2015 bekanntgegeben hat, wird es ab dem 1. März 2016 darüber verhandeln, ob die rechtsextreme Partei NPD zu verbieten ist (Az.: 2 BvB 1/13). Der Verbotsantrag wurde im Dezember 2013 vom Bundesrat beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Hauptgründe für den Antrag seien, dass die NPD verfassungsfeindlich sei und die freiheitliche demokratische Grundordnung im Ganzen beseitigen wolle. Entscheidend für den Erfolg des Verfahrens ist, ob noch V-Leute in der Parteispitze der NPD sitzen. Beweispflichtig sind dafür die Länder.

Ein vorheriger Verbotsantrag - Az.: 2 BvB 1/01 - war im Jahr 2003 gescheitert, weil der Verfassungsschutz damals auch in der Parteispitze Informanten hatte, ohne dies offenzulegen.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/03/bs20150319_2bvb000113.html