Parteienrecht
Das Recht der politischen Parteien wird durch das Parteienrecht, das insbesondere auch die Rechtsbeziehungen der Parteien gegenüber dem Staat und deren Mitwirkung an der demokratischen Willensbildung bestimmt, geregelt.
Das Recht der politischen Parteien wird durch das Parteienrecht, das insbesondere auch die Rechtsbeziehungen der Parteien gegenüber dem Staat und deren Mitwirkung an der demokratischen Willensbildung bestimmt, geregelt.