Brandenburgisches Oberlandesgericht weist Berufung der "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V." im Schilderstreit zurück

von justico.de am 03.08.2017

Steht der "Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V." das Recht zu, an den Ortseingangsstraßen von Templin Nudelmessehinweisschilder aufzustellen? Da es sich nach Ansicht des OLG Brandenburg um keine Weltanschauungsgemeinschaft handele, stehe dem Verein dieses Recht nicht zu. Hauptargument des Gerichtes ist, dass eine gemeinsame Weltanschauung der Mitglieder fehle. Wesentliches Merkmal einer Weltanschauung sei ein konsistentes Gedankensystem, das sich umfassend mit Fragen nach dem Wesen und Sinn der Welt und der Existenz des Menschen in der Welt befasse und zu daraus abgeleiteten Werturteilen gelange. Dies ist nach Auffassung des OLG Brandenburg jedoch nicht der Fall: Der Verein verfolge nach seiner Satzung und seinem Auftreten in der Öffentlichkeit demgegenüber das Ziel, sich satirisch mit Anschauungen auseinander zu setzen, die als intolerant und dogmatisch empfunden werden. Die darin geäußerte Kritik an Überzeugungen Anderer stelle kein umfassend auf die Welt bezogenes Gedankensystem im Sinne einer Weltanschauung dar. - Laut dem Gründer der Gemeinschaft habe das OLG den Fehler gemacht, die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. gleichzusetzen mit der weltweiten Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters. Von dieser unterscheide sich die deutsche Gemeinschaft jedoch in zentralen Aspekten ihres Selbstverständnisses. Deshalb werden nun weitere rechtliche Schritte in Betracht gezogen.

 

http://www.olg.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.527925.de