Ist der FC Bayern München noch ein Verein?

von justico.de am 17.09.2016

Ein Rechtsprofessor möchte beim Amtsgericht München die Frage klären lassen, ob Vereinskonzerne zulässig sind, und hat daher dort die Löschung des FC Bayern München e.V. angeregt. Obwohl der Professor selbst und auch der BGH sog. Vereinskonzerne als zulässig ansehen, hat sich inzwischen eine beachtliche Gegenmeinung in der Literatur gebildet, sodass mit dem Antrag der Weg für eine endgültige Klärung geöffnet werden soll. Grundsätzlich dürfen nur nichtwirtschaftliche Vereine die Rechtsfähigkeit durch Eintragung im Ver­einsregister erlangen, wobei diese Nichtwirtschaftlichkeit über den Zeitpunkt der Eintragung hinaus Bestand haben muss. - Die FC Bayern München AG, an der der FC Bayern München e.V. eine Beteiligung von 75 % hält, beteiligt sich jedoch erheblich am Wirtschaftsleben, u.a. durch den Verkauf von Tickets oder Fanartikeln. Doch ist dem Verein die Tätigkeit der Tochtergesellschaften zuzurechnen? - Die Literatur hingegen bejaht eine Zurechnung, wenn der Verein einen herrschenden Einfluss auf die Tochterkapitalgesellschaft ausübt. Der BGH hatte in einer früheren Entscheidung hingegen die Zurechnung unter Hinweis auf die jeweilige Selbstständigkeit abgelehnt (sog. "Nebenzweckprivileg"). Dem folgte am 16.09.2016 auch das AG München und wies den Antrag auf Löschung zurück.

https://www.justiz.bayern.de/…/press…/2016/pm73___160916.pdf