Bericht der Expertenkommission zum Strafverfahren vorgelegt

von justico.de am 16.10.2015

Verbesserung der Kommunikation, Dokumentation und Transparenz im Strafverfahren: Bundesjustizminister Heiko Maas hatte im Juli 2014 eine Expertenkommission eingesetzt, die eine Reform der Strafprozessordnung vorbereiten sollte. Diesen Mittwoch hat die Kommission ihre ersten Ergebnisse veröffentlicht. Wesentliche Änderungen sollen u.a. sein: Befangenheitsanträge sollen nur noch schriftlich gestellt werden können, wenn der Vorsitzende das anordnet, um die lange mündliche Begründung zu vermeiden. Weiterhin soll es eine Frist für Beweisanträge geben, die der Richter bestimmt und nach deren Ablauf gestellte Beweisanträge im Urteil abgelehnt werden können. Darüber hinaus soll der Richtervorbehalt bei Blutentnahmen im Straßenverkehr abgeschafft werden, weil dieser deren Voraussetzungen sowieso nicht detailliert überprüfen könne. Der Verteidiger soll schon bei der polizeilichen Vernehmung ein Anwesenheits- und Fragerecht erhalten. Schlussendlich soll es bei Verfahren vor LG und OLG einen "nicht-öffentlichen Erörterungstermin" geben, in dem der Umfang der geplanten Beweisaufnahme erörtert werden soll.

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2015/10132015_Abschlussbericht_Reform_Strafprozessrecht.html