Loveparade-Strafverfahren eröffnet

von justico.de am 25.04.2017

Das OLG Düsseldorf - Az. III - 2 Ws 528/16 bis III - 2 Ws 577/16 - hat nach der Loveparade-Katastrophe die Anklage gegen zehn Angeklagte zugelassen. Das LG Duisburg soll nun entscheiden, ob diese der fahrlässigen Tötung bzw. der fahrlässigen Körperverletzung, z.T. im Amt, schuldig sind - nachdem das Landgericht letztes Jahr zunächst die Anklagen nicht zugelassen hatte! Der Senat hält eine Verurteilung der Angeklagten wegen verschiedener Delikte für hinreichend wahrscheinlich, insbesondere hätten deren Sorgfaltspflichtverletzungen die Katastrophe verursacht. Dass das Ein- und Ausgangssystem nicht hinreichend ausgestaltet gewesen sei, sei für die Verantwortlichen durchaus vorhersehbar gewesen.

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/Loveparade/13-17---PM-Loveparade-Strafverfahren-eroeffnet_docx.pdf