Versammlungsrechtliche Allgemeinverfügung für die Stadt Heidenau außer Kraft gesetzt

von justico.de am 03.09.2015

Kaum ein anderer Ort taucht zurzeit in den Medien so häufig auf wie der sächsische Ort Heidenau. Doch was hat sich dort genau ereignet? - Eine Chronik der Geschehnisse:

Vorvergangenes Wochenende hatte es Ausschreitungen von Rechtsradikalen gegeben, die sich insb. gegen die Unterbringung von Flüchtlingen in Heidenau richteten. Um ein Signal gegen diese Ausschreitungen zu setzen, plante das Bündnis "Dresden Nazifrei" für den 28.08.2015 eine Willkommensveranstaltung für Asylbewerber. Zugleich war eine Kundgebung rechter Gruppen angekündigt. Noch am 27.08.2015 hatte das Landratsamt daraufhin alle öffentlichen Versammlungen in Dresden untersagt. Begründet wurde diese Untersagung mit dem polizeilichen Notstand, da die Polizei sich nicht im Stande sah, die Sicherheit zu gewährleisten, wenn rechte Gruppen und Asylbefürworter aufeinandertreffen. Gegen diese Allgemeinverfügung wurde von einem Bonner Jurastudenten im Eilrechtsschutz vorgegangen. Daraufhin erklärte das Verwaltungsgericht Dresden am 28.08.2015 die Verfügung für rechtswidrig, insb. deshalb, weil das Vorliegen des polizeilichen Notstandes nicht substantiiert genug dargelegt worden war und weil ein generelles Versammlungsverbot unverhältnismäßig sei. Dagegen legte das Landratsamt Beschwerde ein und bekam vor dem Oberverwaltungsgericht in Bautzen teilweise recht: Das Versammlungsverbot wurde bestätigt, jedoch wurde von diesem Verbot das Willkommensfest für Asylanten ausgenommen. Gegen diese Entscheidung wurde vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt, welches das Versammlungsverbot vollständig aufhob. In der Begründung heißt es, dass "das Recht, am Wochenende Stellung zu beziehen, wichtiger sei als die Sorge vor einem polizeilichen Notstand".

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/bvg15-062.html