Benutzung von Blitzer-Apps auf Smartphones verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung

von justico.de am 20.11.2015

Nach einer aktuellen Entscheidung des OLG Celle verstößt die Benutzung von Blitzer-Apps auf einem Smartphone gegen die StVO. Ein Auto-Fahrer hatte zuvor eine Blitzer-App auf seinem Smartphone benutzt und wurde zur Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 75 Euro verurteilt. Hiergegen wandte sich der Fahrer - jedoch ohne Erfolg. Nach der Entscheidung des Gerichts liege durch die Nutzung der App ein Verstoß gegen § 23 Abs. 1b StVO vor - dabei sei irrelevant, ob die Blitzer-App tatsächlich einwandfrei funktioniere. Entscheidend sei allein, dass das Smartphone vom Autofahrer zur Warnung vor Blitzern eingesetzt werden sollte.

http://www.oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=13597&article_id=138617&_psmand=54