Zusammengesetzte Urkunde

Eine zusammengesetzte Urkunde liegt vor, wenn eine verkörperte Gedankenerklärung mit ihrem Bezugsobjekt räumlich fest, nicht notwendig aber untrennbar, zu einer Beweismitteleinheit derart verbunden ist, dass beide zusammen einen einheitlichen Beweis- und Erklärungsinhalt in sich vereinigen.

Auto mit Nummernschild

Das Schild ist am Auto festgeschraubt. Es könnte von einem Mechaniker, der neben dem Wagen mit einem Schraubenzieher steht, leicht wieder gelöst werden. Während der darauffolgenden Fahrt wird ein Blitzerphoto geschossen, der Polizist betrachtet darauf den Wagen und das Nummernschild, nimmt sein Funkgerät und schildert den Sachverhalt einem Kollegen.

Erläuterung:

=> festgeschraubt: mit dem Bezugsobjekt fest verbunden

=> mit dem Schraubenzieher lösbar: nicht notwendig untrennbar

=> Wagen und Nummernschild auf dem Photo: einheitlicher Beweis- und Erklärungsinhalt