Verwerflich

Das Mittel, der Zweck oder eine Verbindung von beidem ist bei einer Gesamtbetrachtung rechtlich verwerflich.

Drohung des Bestohlenen mit einer Strafanzeige

Er kommt mit einem ausgefüllten Formular und geöffneter Hand zum Dieb, der die Sache in der Hand hält. Er betrachtet das Blatt und die offene Hand, seine Augen schwenken hin und her, und letztlich gibt er die Sache heraus.

Erläuterung:

Formular: Mittel (zur Erreichung des Beantragten)

Geöffnete Hand: Zweck (das Gestohlene zurückzuerhalten)

Der Blick auf beides: Gesamtbetrachtung

Problem:

„Verwerflichkeit bei Drohung mit einer Strafanzeige?“