Verteidigungswille

Nötig sind die Kenntnis von der Notwehrlage und die Motivation zur Handlung aufgrund der Notwehrlage.

Im Saloon am Pokertisch

Der Cowboy gewinnt und sieht seinen Gegner ziehen. Er will dies unterbinden und schießt ihm die Pistole aus der Hand.

Erläuterung:

=> Der Blick auf die Waffe: die Kenntnis

=> Der eigene Schuss: die Motivation zur Handlung aufgrund der Kenntnis

Problem:

„Bestrafung aus Versuch oder vollendeter Tat, wenn der Täter in Unkenntnis des Vorliegens einer Rechtfertigungslage, also auch ohne Verteidigungswillen, gehandelt hat?“