Verstoß gegen die guten Sitten

Ein solcher liegt vor, wenn die Tat nach allgemein gültigen Maßstäben, die vernünftigerweise nicht in Frage gestellt werden können, mit dem eindeutigen Makel der Sittenwidrigkeit behaftet ist, wenn also die Körperverletzung gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt.

Die Spritzenhilfe

Ein Drogenabhängiger nimmt eine Krankenhausspritze, auf der gut lesbar die Maßeinheiten der Füllmenge zu sehen sind, reicht sie einem Leidensgenossen und bittet diesen im Zustand geistiger Klarheit, ihm das darin enthaltene Heroin zu spritzen. Der andere fragt noch einmal mit ernsthaftem Blick nach, die Stirn runzelnd. Auf das Bejahen des Bittenden sticht er die Spritze in dessen narbenübersäten Arm. Eine ältere Dame geht vorbei und schüttelt naserümpfend den Kopf über diese Verwahrlosung. Sie schwenkt ihre volle Einkaufstüte und geht indigniert ob dieses Anblicks nach Hause. Der Bittende verstirbt nach kurzer Zeit an den Folgen der Substanz.

Erläuterung:

=> Maßeinheiten: allgemein gültige Maßstäbe

=> Nachfrage mit ernstem Blick: nicht in Frage gestellt

=> Narbenübersäter Arm: eindeutiger Makel

=> Kopfschüttelnde alte Dame: Anstandsgefühl

=> Einkaufstüte: billig und gerecht Denkende