Ursächlich

Ursächlich i.S.d. Strafrechts ist jede Bedingung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der tatbestandsmäßige Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.

Der Tod nach dem Schuss

Ein Streit. Der Täter tötet das Opfer mit einem Schuss in die Brust. Entsetzt über die Tat stellt er sich vor, er hätte nicht abgedrückt und das Opfer würde noch leben. Ganz bleich, entfernt er sich eilig. Die Leiche als Ergebnis seiner Tat liegt noch am Tatort, der Einschuss befindet sich genau links neben dem Brustbein.