Unmittelbar (Siehe auch den Begriff der „Stoffgleichheit“)

Der Vorteil muss unmittelbar zu Lasten des geschädigten Vermögens gehen, er muss also gewissermaßen die Kehrseite des Schadens bilden, Schaden und Vorteil müssen durch ein und dieselbe Vermögensverfügung vermittelt werden.

Die überreichte Münze

Die beiden Seiten einer Münze sind gleich groß. Man kann Vorder- und Rückseite wegen ihres Zusammenhangs nur zusammen (eben in Form der Münze) überreichen.

Erläuterung:

=> Gleich große Seiten: Kehrseite

=> Zusammenhang zwischen Vorder- und Rückseite: durch ein und dieselbe Vermögensverfügung