Öffentliche Urkunden

Hierunter versteht man die öffentlichen Urkunden, die für den Rechtsverkehr nach außen bestimmt sind und die dem Zweck dienen, Beweis für und gegen jedermann zu erbringen, also gegenüber jedem beliebigen Dritten.

Der Steckbrief mit Auslobung einer Belohnung

Er hängt außen am Polizeigebäude, alle Passanten gehen daran vorbei und schauen ihn sich kurz an, irgendeiner bleibt stehen und betrachtet ihn genauer.

Erläuterung:

=> Außen am Polizeigebäude: für den Rechtsverkehr nach außen bestimmt

=> Passanten: für und gegen jedermann

=> Der stehenbleibende Irgendwer: jedem beliebigen Dritten