Mittäterschaft

Die gemeinschaftliche Begehung einer Straftat durch bewusstes und gewolltes Zusammenwirken.

Der Überfall auf das Juweliergeschäft

Die vier überfallen zusammen das Geschäft, sie schauen genau auf die Handlungen der anderen und stimmen sich ab: Der eine bedroht den Kassierer, der andere packt den Schmuck in die Taschen und die letzten beiden halten der Tür Wache.

Erläuterung:

=> Der gemeinsame Überfall (am Anfang vor dem Geschäft): die gemeinschaftliche Begehung

=> Die abstimmenden Blicke: das bewusste Element

=> Die ineinandergreifenden Handlungen: Das gewollte Zusammenwirken

Probleme:

1. „Kann auch Mittäter sein, wer nur einen Tatbeitrag im Vorbereitungsstadium geleistet hat?“

2. „Ist eine sukzessive Mittäterschaft dergestalt möglich, dass erst im Stadium zwischen Vollendung und Beendigung noch ein Tatbeitrag geleistet wird?“