Gewalt gegen eine Person

Dies ist der körperlich wirkende Zwang durch eine unmittelbare oder mittelbare Einwirkung auf einen anderen, die nach der Vorstellung des Täters dazu bestimmt und geeignet ist, einen tatsächlichen geleisteten oder erwarteten Widerstand zu überwinden oder unmöglich zu machen.

Der Räuber an der Ecke

Ein Räuber wartet an der Ecke auf sein Opfer. Als es näher kommt, drückt er ihm die Pistole in den Rücken und schiebt es so vor sich her.

Der Täter denkt sich währenddessen, dass die Pistole für ihn ja zwei Zwecke erfüllt: Wenn das Opfer sich wehrt, kann er dies unterbinden; meistens führt die Pistole selbst aber schon dazu, dass sich das Opfer aus Abschreckung gar nicht wehren kann. Er lässt sich das Geld geben und geht ruhig fort.

Erläuterung:

=> Die Pistole, die in den Rücken drückt: der körperlich wirkende Zwang

=> Das Vorsichherschieben: die Einwirkung

=> Der Täter stellt sich etwas vor: die in der Vorstellung des Täters nötige Bestimmung und Eignung

=> Das Vorgestellte (Die Benutzung der Waffe): das Überwinden des Widerstandes.

=> Das Opfer, das mit erhobenen Händen geht und zu keinem Widerstand fähig ist: die Unmöglichmachung des Widerstandes