Geschützter Personenkreis
Hiervon ausgenommen sind grundsätzlich Tatteilnehmer.
Der Raser
Der wilde Raser gefährdet nur sich selbst auf der einsamen Bergstraße.
Erläuterung:
Er gefährdet nur sich selbst: Tatteilnehmer sind ausgenommen.
Problem:
„Kann auch der Tatbeteiligte zum geschützten Personenkreis gehören?“