Geschützter Personenkreis

Hiervon ausgenommen sind grundsätzlich Tatteilnehmer.

Der Raser

Der wilde Raser gefährdet nur sich selbst auf der einsamen Bergstraße.

Erläuterung:

Er gefährdet nur sich selbst: Tatteilnehmer sind ausgenommen.

Problem:

„Kann auch der Tatbeteiligte zum geschützten Personenkreis gehören?“