Geringwertig
Der Begriff entspricht dem bei § 243 II StGB mit der Abweichung, dass hier allein der objektive Wert, der Verkehrswert der Sache zur Zeit der Tat, entscheidet.
Der alte Trabant
Der Trabant wird auf dem Gebrauchtwagenplatz mit einem fairen Preis ausgewiesen (Jeder mache sich selbst ein Bild von der Höhe des Preises.).
Erläuterung:
=> Ausgewiesener (fairer) Preis: objektiver Wert