Gegenstand der Zueignung

Der Täter verleibt die Sache oder den in ihr verkörperten Sachwert mit Ausschlusswirkung gegen den Eigentümer dem eigenen Vermögen ein.

Der Millionär und Gelegenheitsdieb

Er trägt den gestohlenen Anzug über der Schulter. Am Anzug baumelt noch das Preisschild. Der Millionär verschließt die Tür seiner Villa hinter sich und geht zufrieden pfeifend zu seinem großen Tresor. Er öffnet ihn und legt den Anzug zu seinen weiteren Schätzen.

Erläuterung:

=> Anzug: die Sache

=> Preisschild: Sachwert

=> Schließen der Villentür: Ausschlusswirkung

=> Er legt den Anzug in den Safe: dem eigenen Vermögen einverleiben

Problem:

„Ist das „lucrum ex re“ die Grenze der Sachwerttheorie?“