Fremde Sache von bedeutendem Wert

Der Wert ist nach dem Verkehrswert zu bestimmen, die Untergrenze sind 750 €. Ein dem Täter nicht gehörendes, aber von ihm gesteuertes Fahrzeug kann keine Sache in diesem Sinne sein.

Die Uhr am Handgelenk

Es ist neun Uhr abends auf der Armbanduhr des Fahrers. Das Auto hat der Fahrer auf dem Hof eines Gebrauchtwagenhändlers gesehen und macht eine Probefahrt.

Erläuterung:

=> Gebrauchtwagenhändler: Verkehrswert

=> Neun Uhr: 750 €

Anmerkung: Die 750 € sind so zu merken: Drei Viertel von 1.000 € sind 750 €, drei Viertel von 12 Stunden (einmal rund um das Ziffernblatt) sind neun Uhr. Ich halte es für leichter zu merken als 7.50 Uhr. Hier kann jeder aber natürlich selbst entscheiden, was die Uhr anzeigen soll.