Klage abgewiesen: Jurastudentin fällt wegen fünfminütiger Verspätung durchs 1. Staatsexamen

von justico.de am 27.06.2017

Pünktlichkeit ist eine Tugend - gerade in der abschließenden mündlichen Prüfung des Staatsexamens sollte jeder Prüfling pünktlich erscheinen, ansonsten kann dies zum endgültigen Nichtbestehen führen. So geschehen bei einer Jura-Studentin der Universität Bielefeld, deren Klage gegen den Beschluss, dass die Prüfung nicht bestanden sei, erfolglos blieb. Was war zuvor geschehen? Die Studentin hatte nach zwei Fehlversuchen die ausreichende Punktzahl erreicht, um zur mündlichen Examensprüfung zugelassen zu werden. Während der Prüfung wurde eine Pause angekündigt und mitgeteilt, dass die Prüfung um 11:30 Uhr fortgesetzt werden soll. Die Studentin verließ daraufhin das Gerichtsgebäude, um einen Kaffee trinken zu gehen. Die Studentin war jedoch um 11:30 Uhr nicht wieder im Landgericht angekommen, und nach weiteren 15 Minuten Wartezeit wurde die Prüfung um 11:45 Uhr ohne die Studentin fortgesetzt. Erst um 11:50 Uhr erreichte die Studentin das Gerichtsgebäude und war in diesem Moment durchgefallen. Die Studentin brachte vor, dass sie als relevanten Fortsetzungszeitpunkt 12:30 Uhr verstanden haben will. Der Beweis, dass sie eine falsche Uhrzeit gesagt bekommen habe, gelang der Studentin jedoch nicht.

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