Falscher Schlüssel

Falsch ist sowohl ein nachgemachter Schlüssel als auch derjenige, dem der Berechtigte die frühere Bestimmung zur ordnungsgemäßen Öffnung wieder entzogen hat.

Der Lagerhalter vor der Lagerhalle

Ihm ist gekündigt worden, nun will er sich noch einmal richtig bedienen: Aus seiner linken Jackentasche zieht er den von ihm angefertigten Kopieschlüssel, um das Tor zu öffnen. Er passt aber nicht. Leise fluchend steht er da, bis ihm einfällt, dass der Eigentümer, an leichter Alzheimer leidend, den letzten Originalschlüssel nicht wieder eingefordert hat. Er sucht schnell, findet ihn an seinem Schlüsselbund, und sperrt auf. Belustigt stellt er sich vor, wie der Eigentümer toben würde, wenn er dies sähe.

Erläuterung:

=> Kopieschlüssel: nachgemachter Schlüssel

=> Früheres Einfordern der Schlüssel: Bestimmung zur ordnungsgemäßen Öffnung wieder entzogen

Anmerkung: Für den zweiten Teil der Definition kann man sich auch des tobenden Eigentümers bedienen, wobei dieser an sich nur dazu eingefügt wurde, um das Geschehen anzureichern.